Dieses Jahr wurden drei Resolutionen verabschiedet.
Horb, 22. November 2003
Eisenbahninfrastruktur ist wichtiger Wirtschaftsfaktor
Regionalisierungsmittel nicht kürzen!
Rund 200 Teilnehmer aus dem In- und Ausland haben auf den Horber Schienen-Tagen vier Tage lang die aktuelle Situation des Verkehrsmittels Eisenbahn diskutiert. Wichtige Ergebnisse sind in der nachfolgenden Resolution zusammengefasst:
In der aktuellen Wirtschaftslage ist eine gute Infrastruktur mehr denn je wesentliche Bedingung für eine positive Entwicklung. Eisenbahninfrastruktur ist ein unverzichtbarer Teil dieser Infrastruktur, durch ihre Leistungsfähigkeit kann sie die gesamte Wirtschaftslage fördern.
Wichtigster Faktor hierbei ist ein Eingehen auf den Markt, die Entwicklung der Potentiale, das Stärken erfolgreicher Projekte und ein integrierender Ansatz mit dem Umfeld. Größter Hemmschuh sind der Umgang der Politik und der DB-Töchter mit der Infrastruktur und das Setzen von falschen und widersprüchlichen Rahmenbedingungen für Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
Die Teilnehmer der 21. Horber Schienen-Tage fordern daher:
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1) Werden Aufgaben verlagert, so müssen auch die notwendigen Finanzmittel mitverlagert werden
2) Bundesschienenwege-Ausbaugesetz
Die Teilnehmer der 21. Horber Schienen-Tage
Diese Resolution ist auch als pdf-Datei erhältlich.
Horb, 22. November 2003
(Langfassung mit Erklärungen)
Die Teilnehmer der 21. Horber Schienen-Tage stellen fest:
In der aktuellen Wirtschaftslage ist eine gute Infrastruktur mehr denn je wesentliche Bedingung für eine positive Entwicklung. Eisenbahninfrastruktur ist ein unverzichtbarer Teil dieser Infrastruktur, durch ihre Leistungsfähigkeit kann sie die gesamte Wirtschaftslage fördern.
Wichtigster Faktor hierbei ist ein Eingehen auf den Markt, die Entwicklung der Potentiale, das Stärken erfolgreicher Projekte und ein integrierender Ansatz mit dem Umfeld. Größter Hemmschuh sind der Umgang der Politik und der DB-Töchter mit der Infrastruktur und das Setzen von falschen und widersprüchlichen Rahmenbedingungen für Wirtschaftlichkeitsberechnungen.
Die Teilnehmer der 21. Horber Schienen-Tage fordern daher:
Ausgelöst durch die aktuelle Diskussion um Subventionen und ihre Kürzung fordern die Teilnehmer alle staatlichen Ebenen und deren nachgeordneten Behörden (vor allem das Eisenbahn-Bundesamt) auf, ihrer langfristigen volkswirtschaftlichen Vorsorgepflicht für die Eisenbahninfrastruktur wirkungsvoll nachzukommen. Im Rahmen der Bahnreform wurde den Eisenbahnunternehmen die betriebswirtschaftliche Verantwortung zugewiesen; zahlreiche gravierende Probleme des Schienengüterverkehrs gehen jedoch auch auf die fehlende Wahrnehmung der Infrastrukturverantwortung durch die öffentliche Hand zurück.
In der Weiterentwicklung der Bundesverkehrswegeplanung muß ein Gesamtplan zur Schienennetzentwicklung angestrebt werden, mit dem die notwendige Verkehrswende für mehr Verkehr auf der Schiene ermöglicht wird. In einem solchen Zielkonzept ist auch eine Reserveinfrastruktur einzubeziehen, die der Standortentwicklung für Wirtschaft und Raumentwicklung Rechnung trägt.
Insbesondere müssen Wege der Infrastrukturfinanzierung gefunden werden, die den aktuellen und potentiellen Möglichkeiten des Schienengüterverkehrs Rechnung tragen. Im Falle von Stilllegungsanträgen muß die öffentliche Hand aktiv nach alternativen Infrastruktureignern und -betreibern suchen und ggf. das Vermögen zurück in staatliche Hand nehmen.
Im Nahverkehr wurde nach der Übertragung der Verantwortung auf die Länder das Angebot verbessert und Zuwächse der Fahrgastzahlen erreicht, im Personenfernverkehr blieb der Zuwachs gering. Wie ein Referent ausführte, ist der in der Statistik ausgewiesene Zuwachs teilweise nicht einmal real erfolgt, sondern nur das rechnerische Ergebnis geänderter Verfahren der Fahrgastzählung. Im Güterverkehr sind die als Ziel genannten Verkehrsleistungen bei weitem nicht erreicht, viele Beobachter bezweifeln, ob die Prognosen ohne Änderung der Rahmenbedingungen je erreicht werden können.
Das Konnexitätsprinzip besagt, daß Aufgaben und die dafür notwendigen Finanzmittel zusammenhängen. Werden Aufgaben verlagert, so müssen auch die notwendigen Finanzmittel mitverlagert werden. Dieses Prinzip ist in verschiedenen Landesverfassungen für die Übertragung von Landesaufgaben an die Kommunen verankert. Bezogen auf die Eisenbahn heißt das:
Die bei der Neuordnung des Eisenbahnwesens für das Bahnnetz vorgesehenen Mittel des Bundes haben sich auf das damalige Gesamtnetz der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn als Vorläufer der DB AG bezogen, sie dürfen nicht ausschließlich in ein verkleinertes Restnetz investiert oder zugunsten des Bundeshaushalts eingezogen werden. Diese gebundenen Mittel sind vielmehr bei Streckenabgabe dem jeweiligen künftig zuständigen Lande zu übertragen.
Beispielsweise trägt der Bund bei Strecken der DB AG nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz ein Drittel der Kosten für Bahnübergänge, bei den anderen Eisenbahnen tragen die Länder diesen Anteil. Wenn eine bisher von der DB betrieben Strecke an einen anderen Betreiber übergeht, sind im Haushalt des betroffenen Landes hierfür keine Mittel vorhanden, der Bund ist nicht mehr zur Zahlung verpflichtet. Der Bund darf deshalb bei Streckenübergabe nicht einfach aus der Infrastrukturverantwortung entlassen werden.
Für Strecken von DB Netz als Eisenbahnen des Bundes und andere, nichtbundeseigene Eisenbahnen sind unterschiedliche Verfahren der Förderung von Baumaßnahmen vorgesehen. Darüberhinaus werden beim Ausbau von Schienenstrecken des Bundes Mittel teilweise als Zuschüsse, teilweise aber nur als zinslose Darlehen gezahlt. Diese Regelungen führen desöfteren zu langwierigen Diskussionen um notwendige Baumaßnahmen und ein Gerangel der Betroffenen um die Finanzierung, nicht aber zu einer raschen und zielgerichteten Umsetzung.
Eine Strecke darf nicht allein deshalb aufgegeben werden, weil sie durch die Trasseneinnahmen alleine nicht finanziert werden kann. Vielmehr muß die Möglichkeit der Güterverladung in der Fläche erhalten werden. Das Vorhalten der hierzu notwendigen Infrastruktur ist eine Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge, sie darf nicht der Geschäftspolitik einer privatrechtlich verfaßten Aktiengesellschaft untergeordnet werden.
In Zeiten knapper Kassen werden Leistungen der öffentlichen Hand kritisch hinterfragt. Deshalb haben die Teilnehmer der Horber Schienen- Tage noch einmal explizit auf diese wesentlichen Finanzierungsmittel hingewiesen und ihren uneingeschränkten Erhalt gefordert. Die Begründung für diese Forderung liegt in den oben bereits erläuterten verkehrspolitischen Feststellungen und Forderungen.
Wesentliche vom Verkehr verursachte Kosten werden nicht von den Nutzern der Verkehre bezahlt, sondern extern, z.B. aus Steuermitteln. Die verschiedenen Verkehrsarten werden in Bezug auf diese Kosten derzeit nicht gleichbehandelt. Die Horber Schienen-Tage fordern seit langem, die externen Kosten zu internalisieren, also den jeweiligen Verkehrsträgern anzulasten. Diese Einbeziehung externer Kosten ist eine wesentliche Voraussetzung für faire Rahmenbedingungen im Wettbewerb der Schiene mit anderen Verkehrsträgern.
Die Teilnehmer der 21. Horber Schienen-Tage
Diese Resolution ist auch als pdf-Datei erhältlich.
Horb, 22. November 2003
(Hintergrundinformation zur Resolution der 21. Horber Schienen-Tage und zum Themenkomplex Eisenbahninfrastruktur und Güterverkehr)
Die Teilnehmer fordern alle staatlichen Ebenen und deren nachgeordneten Behörden (vor allem das Eisenbahn-Bundesamt) auf, ihrer langfristigen volkswirtschaftlichen Vorsorgepflicht für die Eisenbahninfrastruktur wirkungsvoll nachzukommen. Im Rahmen der Bahnreform wurde den Eisenbahnunternehmen die betriebswirtschaftliche Verantwortung zugewiesen; zahlreiche gravierende Probleme des Schienengüterverkehrs gehen jedoch auch auf die fehlende Wahrnehmung der Infrastrukturverantwortung durch die öffentliche Hand zurück.
Insbesondere müssen Wege der Infrastrukturfinanzierung gefunden werden, die den aktuellen und potentiellen Möglichkeiten des Schienengüterverkehrs Rechnung tragen. Im Falle von Stilllegungsanträgen muss die öffentliche Hand aktiv nach alternativen Infrastruktureignern und -betreibern suchen und ggf. das Vermögen zurück in staatliche Hand nehmen.
In der Weiterentwicklung der Bundesverkehrswegeplanung muss ein Gesamtplan zur Schiennetzentwicklung angestrebt werden, mit dem die notwendige Verkehrswende für mehr Verkehr auf der Schiene ermöglicht wird. In einem solchen Zielkonzept ist auch eine Reserveinfrastruktur einzubeziehen, die der Standortentwicklung für Wirtschaft und Raumentwicklung Rechnung trägt.
Die Teilnehmer sind sich sicher, dass einer solchen Lobby für die Schiene die Aufgabe zukommt, faire Rahmenbedingungen im Wettbewerb mit den anderen Verkehrsträgern zu schaffen. Hierbei ist die Einbeziehung externer Kosten eine wesentliche Voraussetzung. Bei stimmigen Rahmenbedingungen werden die Innovationen des Schienengüterverkehrs sich aus der Branche selbst ihren Weg bahnen. Dieses würde die gleichzeitige Realisierung der volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Vorsorge bedeuten und der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung nutzen.
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Diese Resolution des AK Güterverkehr wurde vom Plenum der Horber Schienen-Tage zustimmend zur Kenntnis genommen; sie erläutert die entsprechenden kurz gefaßten Punkte der Resolution der 21. Horber Schienen-Tage verbal.
Die 22. Horber Schienen-Tage vom 17.-21. November 2004 werden einer Anregung des Arbeitskreises Güterverkehr folgen und einen Themenschwerpunkt Güterverkehr vorsehen.
Diese Resolution ist auch als pdf-Datei erhältlich.