Arbeitskreise bei den 20. Horber Schienen-Tagen
Arbeitskreis Großprojekte
Die Diskussion beschränkte sich auf die Projekte Stuttgart 21 und Neubaustrecken, wobei strikt zwischen Bahnhöfe 21 und Neubaustrecken unterschieden wurde.
folgende Fragen standen im Raum:
- Städtebauliche Ziele oder integraler Taktfahrplan?
- Notwendige Kapazitätserweiterung oder Angebotseinschränkung auf Altbaustrecken?
- Teure Großprojekte - kein Geld für die Region?
- Großprojekte - ökologisch sinnvoll?
Großprojekte im Bereich der Schienenwege stehen in einem Spannungsfeld verschiedenster Konflikte und Interessen: Planer und Politik müssen letztlich dafür sorgen, daß diese Konflikte gelöst und langfristig vermieden werden. Die Bedürfnisse der Region müssen ebenso zum Zug kommen wie die der Ballungsräume. Die Finanzierung darf nicht zu Lasten des Bestandsnetzes gehen. Großprojekte müssen sich daher in das Gesamtkonzept eines Integralen Angebots einfügen und zur Verkürzung der Gesamtreisezeiten beitragen. Auch beim Schienenverkehr müssen Ökologie und Ökonomie in Einklang gebracht werden.
In jedem Fall muß das Schienenetz aber fortentwickelt und ausgebaut werden.
Arbeitskreis Güterverkehr
Ziel: Schienentransportanteile vergrößern
- Organisation = Moderation
- örtliche Arbeitskreise bilden
- Güterverkehr langfristig in den Verkehrsverbund integrieren
- Zentrale Beratung und Bildung eines Transportpools
- Förderung mehrerer Verlademöglichkeiten
- Ausschöpfung intelligenter und kostengünstiger Transporttechniken
- Finanzielle Förderung von Gleisanschlüssen
- Unter Berücksichtigung der geforderten Technik ist die optimale Zugbildung zu erstellen
Der Arbeitskreis fordert eine Sicherung der vorhandenen Güterverkehrsflächen
Arbeitskreis Fahrzeuge
Am Pro-Bahn Arbeitskreis "Fahrzeuge und Behinderte im ÖV" nahmen 10 Tagungsteilnehmer teil wobei etwa die Hälfte von diesen körperlich eingeschränkt waren.
Eine Rückschau auf die letzten Jahre ergab wenig Verbesserungen, damit bleiben alte Forderungen bestehen.
Falsch geplante Bahnsteighöhen (76 statt 55 cm über SO) wurden bemängelt.
Es kam zu Diskussionen mit Dr. Sieger, der im Verlauf der Tagung einen Vortrag zum Thema Behindertengleichstellungsgesetz gehalten hatte. Nach Auffassung von Dr. Sieger sind keine Kompromisse beispielsweise durch größere Raddurchmesser bei Rollstühlen zulässig. Aus Sicht der Behinderten ist das keine Alternative, weil damit massive Einschränkungen verbunden sind.
Es wurde festgestellt, daß sowohl die Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) als auch die österreichische ÖBB sich an im Gesetz geforderten Bedingungen halten, nicht zuletzt da laut vorm Winde (Generaldirektor der ÖBB)diese Maßnahmen nicht nur den Behinderten sondern allen Fahrgästen zu Gute kommen.
Nunmehr sind die zuständigen Ministerien, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Herr Haack und der Präsident des Sozialverbandes Deutschland Herr Hinlinger seitens Pro Bahn zu informieren.
Arbeitskreis Fahrgastaspekte - Gruppe PEP
Politischer Konsens ist, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen!
- Das neue Preissystem PEP wirkt dem entgegen
- Es ist allenfalls über lange Strecken billiger
- Jedoch findet die Mehrzahl der Fahrten auf kurzen oder mittleren Strecken statt
- in diesem Bereich bleiben die Grundpreise oder steigen sogar
- Gleichzeitig entfällt die BahnCard 50 als sinnvolles Mittel, die Fahrpreise im Vergleich zum jederzeit verfügbaren PKW konkurrenzfähig zu machen
- Die rasche Anbindung der Region hat sich in vielen Fällen verschlechtert und verteuert
- Die Länder haben diese Verschlechterung nur teilweise auffangen können
- Wir brauchen aber einen modernen, einfachen Zug für die Verbindung dieser Regionen
- PEP benachteiligt junge Menschen (15-26). gerade in diesem Alter wird aber das Mobilitätsverhalten entscheidend geprägt!
- Wir vermissen ein Marketing für neue Kunden
- Die vorgesehene Zugbindung und die Kontigentierung sind reine Mängelverwaltung
- Um aber die Verlagerung von Verkehr auf die Schiene zu erreichen, sind das Angebot und die dafür erforderliche Infrastruktur dringend auszubauen!
Daher fordert der Arbeitskreis:
Peppt PEP auf!
Arbeitskreis Verbraucherschutz für Fahrgäste
Ergebnisse der Diskussion um Verbraucherrechte
Regelumfang:
- Schienenverkehr außerhalb der Verbünde
- Verbünde müssen eigenständige Regelungen erarbeiten
Entschädigungen:
- Pauschale Entschädigungen
- Pflicht, eine Versicherung für weitere Schäden anzubieten
- Maßstab: Zeitverzögerung am Ende der Reisekette
- Verpflichtung zum Weitertransport (auch mit höherwertigem Zug/anderer Bahn), notfalls Taxi/Übernachtung, falls anderes nicht mehr möglich oder unzumutbar
- Haftung verschuldensunabhängig
- Haftungsauschluß bei höherer Gewalt und / oder betriebsatypischer Dinge / Ereignisse - Beweislast liegt bei Eisenbahn
- Rücktrittsrecht wenn durch Verspätung Reise uninteressant wird
Regelungspunkte (BGB)
Zugesagte Leistungen:
- Veröffentlichung im offiziellen Fahrplan verbindlich
- Vollständigkeit der Fahrplaninformation
- Informatinspflicht bei Änderungen
- Reiseauskunft, Sitzplatzreservierung etc. als verbindliche Auskunft
- Kontrahierungszwang
- Ausschlußmöglichkeit von Fahrgästen
- EBE / Differenzen über Fahrpreis
- Anspruch auf Beförderung
- Barrierefreiheit /Verweis SGB)
- Beschwerde- und Konfliktmanagement
- Beweislastregelung
- Schlichtungsverfahren bei Differenzen über Fahrpreis
- Evtl. weitere Regelungen des bisherigen DPT/EVO
Regressansprüche:
- Ansprüche des Kunden gegen
- Aussteller Fahrschein
- Beförderungsunternehmen
- Erfüllungsgehilfen
- Anlaufstelle für Abwicklung von Erstattungsansprüchen mit Passivlegitimation auf jeder Fahrkarte (Post, Telefon, Fax, E-Mail).
Informationspflicht:
- Wesentliche Rechte und Pflichten der Kunden müssen durch Aushang bekannt gemacht werden (inklusive Hinweise auf Schlichtungsstellen)
Fahrplaninfo / Daten::
- Daten müssen zur Verfügung gestellt werden (ggf. gegen Kostenerstattung)
- Beliebige Nutzung der Daten erlaubt
- Nur offizielles Kursbuch verbindlich - Herausgabe durch unabhängige Stelle
Verbundsysteme:
- Verplichtung zur Ausgabe durchgehender Fahrscheine
Weitere Punkte:
- Unterstützung Bemühungen auf EU-Ebene für Fahrgastrechte
- Beteiligung Verbraucher- und Fahrgastverbände (bei AGB und Genehmigungsverfahren inklusive Planfeststellung)
- Klagebefugnis Verbraucherverbände
- Haftung für Unternehmen für weitere Dienste (Gepäck ...)