Horb a. Neckar, 25. November 1995
Resolution der 13. Horber Schienen-Tage
900 Stunden vor der Regionalisierung haben die Teilnehmer der 13. Horber Schienen-Tage die ersten Auswirkungen der Bahnreform bewertet. Der bevorstehende Übergang der Verantwortung für den Nahverkehr vom Bund auf die Länder hat Bewegung in die Verkehrspolitik gebracht. Sichtbares Zeichen sind die neuentwickelten Fahrzeuge, die den Regionen ein kostengünstiges und attraktives Angebot ermöglichen.
Allerdings läßt die beginnende Umsetzung des Regionalisierungsgesetzes eine Reihe von Unannehmlichkeiten und Nachteilen für die Benutzer des öffentlichen Verkehrs erkennen und weitere erwarten. Es zeichnet sich ab, daß Verkehre an Kreis- und Ländergrenzen gebrochen werden und daß der Abbau von Schienen und Verkauf von Grundstücken die Fortentwicklung der Bahn nachhaltig gefährdet. Der Bund ist nach wie vor gegenüber den Bürgern verpflichtet, ein bundesweit verfügbares Schienennetz und Verkehrsangebot sicherzustellen. Dies ist zur Aufrechterhaltung der Attraktivität des Standorts Deutschland unerlässlich.
Der Bund muß daher die Länder veranlassen,
Infrastrukturmaßnamen wirken langfristig, ein Verkauf von Verkehrsflächen ist praktisch nie mehr rückgängig zu machen. Eine vorübergehende Verbesserung der Bilanz eines Bundesunternehmens ist gegenüber der langfristigen Daseinsvorsorge von untergeordneter Bedeutung.
Der Staat muß deshalb Rahmenbedingungen setzen, um betriebliche und technische Innovationen zu fördern, die insgesamt zur stärksten Verringerung des Primärenergieeinsatzes führen und die Spitzenstellung der deutschen Industrie im Bereich der Nahverkehrstechnologie dauerhaft sichern. Die Mittel, die der Bund über das Regionalisierungsgesetz zahlt, sind deshalb so einzusetzen, daß die Verkehrsbedingungen nachhaltig verbessert werden.
Die Teilnehmer der 13. Horber Schienen-Tage
Diese Resolution ist auch als pdf-Datei erhältlich.